Das H-Kennzeichen für Oldtimer
Für die Durchführung von Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erhaltung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens sind auch die GTÜ-Prüfingenieure autorisiert. Im Falle einer positiven Begutachtung ermöglicht die Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens dem Fahrzeughalter finanzielle Vorteile durch reduzierte Unterhaltskosten.
Die Untersuchung bei einer Oldtimerbegutachtung besteht aus einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie der sachverständigen Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Dabei stellen die folgenden Baugruppen die relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers dar:
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Aufbau/Karosserie
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Rahmen/Fahrwerk
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Motor/Antrieb
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Bremsanlage
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Lenkung
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Räder/Reifen
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elektrische Anlage
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Fahrzeuginnenraum
Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO