Hauptuntersuchung & mehr...
Welche Dienstleistung brauchen Sie?
Hier finden Sie alle Informationen zur amtlichen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU), die Sie bei der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Rhein-Ruhr durchführen lassen können.
Auch im Bereich der Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO und der Teilegutachten sind wir über die Grenzen von Essen für sichere Arbeit zum fairen Preis bekannt.
Ein weiteres Service-Angebot von der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Rhein-Ruhr sind die Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO.
Wir führen bei den Fahrzeugen, die eine Flüssiggas- (LPG) oder Erdgasanlage (CNG) besitzen, die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO durch.
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Für die Durchführung von Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erhaltung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens sind auch die GTÜ-Prüfingenieure autorisiert.
Die Untersuchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) ist eins von unseren Aufgabenpunkten.